Nebenwohnsitz/Zweitwohnsitz/Freizeitwohnsitz
Ein Nebenwohnsitz ist ein weiterer Wohnsitz neben dem Hauptwohnsitz, welcher nur dem vorübergehenden Wohnen zwecks Erholung, Freizeit, Berufsausübung oder Ausbildung dient. Das Tiroler Raumordnungsgesetz definiert den Begriff wie folgt: Freizeitwohnsitze sind „Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen…“ Nach dem Meldegesetz kann jede Person mehrere Nebenwohnsitze, aber nur einen Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) anmelden.
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